Antrag der Fraktion Liberale & Piraten vom 03.06.2020 betreffend Akteneinsichtsausschuss nach § 29 (2) Satz 2 HKO, behandelt in der Kreistagssitzung am 26.06.2020.

Beschluss:

Der Kreistag hebt den Beschluss vom 26.06.2020 nach dem noch nicht genehmigten, aber nach der Erinnerung der Antragsteller zutreffenden Protokoll

Abstimmung über den Antrag der Fraktion Liberale und Piraten

Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt.

Dafür: DIE LINKE, Liberale und Piraten

Dagegen: SPD, CDU, AfD, FREIE WÄHLER

Enthaltung/en: GRÜNE

Ein Vertreter der FDP-Fraktion ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.“

als mit der Vorschrift § 29 (2) Satz 2 Hessische Kreisordnung unvereinbar auf, setzt den Antrag erneut auf die Tagesordnung, und behandelt den Änderungsantrag der Fraktion vom 02.08.2020, der den ursprünglichen Antrag vom 03.06.2020 ersetzt.

Begründung:

Es stand dem Kreistag nicht zu, den fristgemäss eingegangenen Antrag der Fraktion Liberale und Piraten abzulehnen. Der Kreistag konnte den Antrag allenfalls als unzulässig zurückweisen.

Der Kreistagsvorsitzende hatte, als Mitglied des Kreistags sprechend, den Antrag der Fraktion als rechtlich unzulässig bewertet. Allerdings hatten weder er noch sonst ein Mitglied des Kreistags einen förmlichen Antrag auf Zurückweisung wegen Unzulässigkeit gestellt.

Also hat der Kreistag keinen Beschluss über eine mögliche Unzulässigkeit gefasst.

Hilfsweiser Antrag

Beschluss

Der Kreistag setzt einen Akteneinsichtsausschuss entsprechend dem Änderungsantrag der Fraktion Liberale & Piraten vom 02.08.2020 zum ursprünglichen Antrag vom 03.06.2020 ein.

Begründung:

Der Änderungsantrag vom 02.08.2020 stellt einen weitgehend neuen Antrag dar, auf den die Vorschrift des § 23 der Geschäftsordnung „Sperrfrist für abgelehnte und beschlossene Anträge“ nicht angewendet werden kann.

Die von der Fraktion vorgenommene thematische Einengung des Änderungsantrags auf den Notfallplan des Landkreises war erst möglich, als die Landrätin im Bericht des Kreisausschusses im Plenum am 26.06.2020 diesen Notfallplan erwähnte.

In den verschiedenen kleinen und grossen Anfragen und anderen Erörterungen im Kreistag und seinen Gremien in der Wahlperiode zum Thema Kommunaler Infektionsalarmplan war von der Existenz eines Notfallplans für eine Epidemie im Kreis Marburg-Biedenkopf nie die Rede gewesen.

Zur weiteren inhaltlichen Begründung dieses hilfsweisen Antrags siehe die Begründung des Änderungsantrags.

Frank Lerche, Ulrich Mueller