Anfragen zur Fragestunde der Kreistagssitzung am 19.11.2021 betreffend Tierwohl und Impfstatus bei Hospitalisierten wegen Corona

Anfrage Nr. 6 des Abgeordneten Frank Lerche, Liberale und Piraten, vom 09.11.2021, eingegangen am 09.11.2021

Frage:

Wie viele Anzeigen wegen Tierwohlgefährdung im landwirtschaftlichen Nutztierbereich, in Versuchstierhaltungen und im Hobby-Bereich gingen in der Zeit seit Jahresbeginn 2021 bei der Kreisverwaltung ein und was war das Ergebnis der Bearbeitung (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Anzeigen die einer Sachverhaltsprüfung durch Mitarbeiter der Kreisverwaltung vor Ort führten, Anzahl der Anzeigen die gegenüber den Verantwortlichen zu Auflagen führten, Anzahl der Anzeigen die zu einem Entzug von Berechtigungen oder Entzug der Tiere führten)?”

gez. Frank Lerche

Antwort:

Beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz sind im Jahr 2021 bislang 187 Anzeigen wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz eingegangen. 65 Anzeigen bezogen sich auf landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, 122 Anzeigen auf sogenannte „Hobbytiere“, inkl. Pferde.

In der Folge wurden 54 Kontrollen bei landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen und 108 Kontrollen bei „Hobbytieren“ durchgeführt.

29 Kontrollen bei landwirtschaftlichen Nutztieren führten zu Auflagen, bei „Hobbytieren“ waren dies 32 Kontrollen.

Bei 2 Tierhaltungen im Hobbybereich wurden die Tiere als Konsequenz der Kontrollen schließlich weggenommen.

Verbote zur Haltung und Betreuung von Tieren wurden als Folge von Kontrollen im Jahr 2021 nicht ausgesprochen.

Die Zuständigkeit für Versuchstierhaltungen liegt beim Regierungspräsidium Gießen.

I.V. Marian Zachow |Erster Kreisbeigeordneter

Anfrage Nr. 5 des Abgeordneten Frank Lerche, Liberale und Piraten, vom 09.11.2021, eingegangen am 09.11.2021

Frage:

Der Kreis informiert täglich zur Lage bei den Corona-Neuinfektionen. Um sich wirklich ein Bild de individuellen aber auch kollektiven Gefährdung machen zu können fehlen allerdings wichtige Daten. Wird es bei den erhobenen Fällen insbesondere bei den stationären Krankenhausaufnahmen un: Intensivbehandlungen erhoben, wie der Impfstatus der erkrankten Personen ist und wenn ja wie groß ist der Anteil der vollständig geimpften hospitalisierten Fälle?

gez. Frank Lerche

Antwort:

Der Impfstatus und die Frage nach einer Krankenhausbehandlung (Hospitalisierung inkl. Intensivbehandlung) werden bei der Fallermittlung und der Fallnachverfolgung regelhaft erhoben und i Rahmen des Meldeauftrags an das RKI übermittelt. Das RKI veröffentlicht in seinem Wochenberich den Anteil wahrscheinlicher Impfdurchbrüche an hospitalisierten COVID-19-Fällen.

(Auf Landkreis-Ebene sind die Daten aufgrund kleiner Fallzahlen und den damit verbundenen größeren Schwankungen nicht belastbar.)

Marian Zachow Erster Kreisbeigeordneter i.V.