Antrag der Fraktion Piraten & Liberale betreffend Ermöglichung Doppelspitze im Fraktionsvorsitz

Antrag zur Kreistagssitzung am 13.12.2019

Beschluss:

In die Geschäftsordnung wird nach § 6 Absatz (1) ein neuer Absatz eingefügt
„Die Fraktionen bestimmen einen oder zwei Fraktionsmitglieder für den Fraktionsvorsitz. Eventuelle Aufwandsentschädigungen werden gegebenenfalls hälftig geteilt.“

Begründung:

Kleine Fraktionen, die keine stimmberechtigte Ausschussmitglieder stellen, haben dort, wenn der eine Fraktionsvorsitzende abwesend ist, nur über die doppelte Hilfskonstruktion eines stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Rederecht. In kleinen Fraktionen wird die Arbeit zwischen den Mitgliedern erfahrungsgemäss gleicher aufgeteilt als in grossen Fraktionen, entsprechend sollten Aufwandsentschädigungen auch gleicher verteilt werden können. Die hilfsweise Rotation des Vorsitzes in der Fraktion stiftet Verwirrung in Öffentlichkeit und Verwaltung, und ist der Würde des Kreistags abträglich.
Der Wandel in Politik und und Gesellschaft hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und zu flacheren Hierarchien, zur egalitären Aufteilung von Aufgaben, sollte auch im kommunalen Bereich, wo Wahlbündnisse und gemischte Fraktionen häufiger vorkommen, in der Struktur von Fraktionen besser abgebildet werden.
Der Auskunft des Fachdienstes Kreisorgane vom 28.10.2019 gab es mit Stand März 2019 in den hessischen Kreistagen Bergstrasse; Darmstadt-Dieburg; Hochtaunuskreis, Lahn-Dill; Wetteraukreis mindestens eine Fraktion, die zwei Vorsitzende gewählt hat. In den Geschäftsordnungen ist diese Möglichkeit bisher noch nicht vorgesehen. Marburg-Biedenkopf könnte eine Vorreiterrolle einnehmen.

Frank Lerche
Ulrich Mueller